Geoportal / FreiGIS − Hilfe

Nutzungsbedingungen

Die Nutzung des Geoportals der Stadt Freiburg i. Br. unterliegt den folgenden Nutzungsbedingungen:

1. Module des Geoportals

Module des Geoportals (Kartenviewer, Geodatenkatalog) können kostenfrei genutzt werden. Jegliche technische Anpassung des Aussehens und/oder Funktionalität ist nicht gestattet.

2. Kartenviewer (FreiGIS)

Der Kartenviewer (FreiGIS) im Geoportal Freiburg darf unter Beachtung der generellen Nutzungsbedingungen (Zif. 4) für Nutzungen kommerzieller und nichtkommerzieller Art verwendet werden, soweit damit keine terroristischen, kriminellen, illegalen, rassistischen, diskriminierenden, verleumderischen, pornographischen, sexistischen oder homophoben Aktivitäten unterstützt werden. Der Kartenviewer darf entsprechend auch in Web-Applikationen Dritter integriert werden.

3. Geodaten und Geodatendienste

(1) Die zulässige Nutzung der Geodaten und Geodatendienste im Kartenviewer, die im Geodatenkatalog des Geoportals angeboten werden, ergibt sich aus den generellen Nutzungsbedingungen gemäß Zif. 4 und, soweit die Geodaten und Geodatendienste als OpenData zur Verfügung stehen, aus Zif. 5.

(2) Weitergehende oder eingeschränkte Nutzungsrechte ergeben sich aus den besonderen Nutzungsbedingungen der einzelnen Geodaten und Geodatendienste, die von den jeweiligen Daten- und Diensteanbietern individuell festgelegt und in den zugehörigen Metadaten beschrieben werden. Die jeweils zugehörigen Metadaten können im Geodatenkatalog eingesehen werden. Der Verweis auf die Metadaten ist im Kartenviewer neben der jeweiligen Kartenebene einsehbar. Die Geodaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters unterliegen zusätzlich den Bestimmungen des Vermessungsgesetzes.

(3) Für weitergehende, nicht in den Nutzungsbedingungen erlaubte Nutzungen bedarf es einer vorherigen Einräumung der Nutzungsrechte durch die Stadt Freiburg oder des jeweiligen Anbieters. Die unerlaubte Nutzung von Geodaten und Geodatendiensten ist nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes mit Strafe bedroht.

4. Generelle Nutzungsbedingungen

(1) Für die Geodaten aus dem Geodatenkatalog ist das Betrachten, der Ausdruck auf Papier (bis Format DIN A3) und die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) der Bildschirmdarstellung als Bilddaten, die per Bildschirmdruck oder Viewer-Druckfunktion (PDF) gewonnen werden, sowie die Integration des Kartenviewers einschließlich der eingebundenen Geodaten in Web-Applikationen Dritter für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke unentgeltlich zulässig, sofern nachfolgend oder in den besonderen Nutzungsbedingungen (Zif. 3 Abs. 2) nichts anderes bestimmt ist. Insbesondere ist damit auch die Nutzung von analogen oder digitalen Kartenausschnitten im Umfang der Bildschirmdarstellung für Immobilienexposés, Ausstellungstafeln, für Vereinsfestschriften, Wandertafeln und vergleichbare Zwecke erlaubt.

(2) Vor jeder weitergehenden, nicht von den Nutzungsbedingungen erlaubten Nutzung der Geodaten und Geodatendienste ist nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen in den jeweiligen Metadaten die Einwilligung der Stadt Freiburg oder des jeweiligen Anbieters einzuholen.

(3) Alle Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke aus dem Kartenviewer stellen generell keine rechtsverbindlichen Auskünfte dar und dürfen auch nicht als amtlicher Auszug in Verfahren der öffentlichen Verwaltung verwendet werden, soweit nicht in den Metadaten ausnahmsweise die entsprechende Verwendung erlaubt wird.

(4) Bei der Weiterverwendung der Geodaten und Geodatendienste der Stadt Freiburg als Bilddaten oder Kartenausschnitte ist an gut sichtbarer Stelle folgende Quellenangabe anzugeben: "Geodaten @ Stadt Freiburg, geoportal.freiburg.de" - Bei Geodaten und Geodatendiensten anderer Anbieter ist ggf. eine Quellenangabe gemäß der jeweiligen besonderen Nutzungsbedingungen anzubringen.

5. Open Government Data

Geodaten und Geodatendienste, die als OpenData zur Verfügung stehen, unterliegen den Bedingungen der Datenlizenz-Deutschland-Namensnennung-Version-2.0 und sind im Geodatenkatalog entsprechend als OpenData klassifiziert. Die zum Datensatz geforderte Namensnennung kann den jeweiligen Nutzungsbedingungen im Geodatenkatalog entnommen werden.

5.1 Verwendung für OpenStreetMap

Die Stadt Freiburg veröffentlicht diverse offene Geodaten unter anderem über das Geoportal / FreiGIS. Erst der Abruf von Daten über dieses Portal garantiert die Aktualität und Qualität der amtlichen Daten, wohingegen die Daten in der OpenStreetMap-Datenbank gegebenenfalls qualitativ und inhaltlich davon abweichen können. Die Daten und Dienste stehen unter der Lizenz dlde/by20. Es wird darauf hingewiesen, dass, wenn die zur Verfügung gestellten Daten Teil der OpenStreetMap-Datenbank werden, die Verpflichtungen zu den Angaben zum Quellenvermerk nach Ziffer 2 Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 durch diese Benennung in der Liste der Beitragenden erfüllt sind. Dies gilt auch für die Benennung des Jahres des Datenbezugs. Für die Nutzung der Daten in der OpenStreetMap-Datenbank ist das Objekt möglichst mit Datenquelle: Stadt Freiburg i. Br., dl-de/by-2-0, https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 zu taggen.

6. Verantwortung, Gewährleistung, Haftung

(1) Die Stadt Freiburg stellt ihre Geodaten und Geodatendienste im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben mit der erforderlichen Sorgfalt bereit. Sie übernimmt unter Beachtung des individuellen Nachweises in den jeweiligen Metadaten in der Regel keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Geodaten sowie für die ständige Verfügbarkeit der Geodatendienste.

(2) Die Stadt Freiburg betreibt das Geoportal mit der zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe erforderlichen Sorgfalt. Sie übernimmt jedoch keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit des Geoportals und behält sich technische Änderungen vor.

(3) Die Stadt Freiburg haftet für verschuldete Schäden bei der Verletzung von wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten (Kardinalpflichten). Im Fall leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten haftet die Stadt Freiburg jedoch nur bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, nicht aber für mittelbare Schäden. Darüber hinaus haftet die Stadt Freiburg für Schäden, wenn diese von der Stadt Freiburg, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine weitergehende Haftung der Stadt Freiburg ist ausgeschlossen.

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